Wenn Stufen im Alter zum Problem werden, gibt es auch Zuschüsse. So können etwa Treppenlifte steuerlich geltend gemacht werden.

Alt werden in den eigenen vier Wänden, das wollen 65 Prozent der Deutschen. Doch in 83 Prozent der rund elf Millionen Seniorenhaushalte in Deutschland entspricht die Ausstattung nicht den Bedürfnissen ihrer Bewohner, so eine aktuelle Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Häufiges Problem: Das Haus mit Platz für die ganze Familie wird im Alter oft zur Stolperfalle.

Ein bewährtes Mittel zur Überwindung von Stufen ist der Treppenlift. Für Rollstuhlfahrer ist dagegen ein Aufzug eine gute Alternative. Allerdings ist hier der Aufwand ungleich größer: Nicht nur die Montage ist zeitaufwendig- die Kosten bemessen sich schnell auf 30 000 Euro und mehr.

"Einen Lift bekommt man dagegen bei einem geraden Verlauf der Treppe schon leicht für etwa 4000 Euro eingebaut", sagt Arne Green, Geschäftsführer von Green Treppenlifte. Das Unternehmen unterhält auch in Hamburg einen Ausstellungsraum, in dem verschiedene Modelle erprobt werden können. Werde direkt vor Ort beraten, könnten Planung und Einbau in wenigen Tagen vorgenommen werden. "Der Lift selbst ist in wenigen Stunden eingebaut", sagt Green. Die Nachfrage nach solchen technischen Hilfen steige, so der Fachmann weiter. "Der demografische Wandel macht sich auch in Hamburg bemerkbar. Und die Menschen wollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben."

"Der Einbau eines Lifts ist zudem eine Investition, die den Wert der Immobilie steigert", ergänzt Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse. Treppenlifte könnten bei vorliegender Pflegestufe mit bis zu 2557 Euro von der Krankenkasse bezuschusst werden. Auch zinsgünstige Kredite können über das Programm "Altersgerecht Umbauen" der KfW-Förderbank abgerufen werden. "Die Darlehen werden unabhängig vom Alter oder gesundheitlichen Zustand der Antragsteller vergeben", sagt Angelika Sosnowski.

Dass die Anschaffung des Treppenlifts steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, darauf weist das Informationsportal treppenlifte.net hin. Es informiert nach eigenen Angaben herstellerunabhängig über Ausführung, Anschaffung, Einbau und die Finanzierung von Lifts. "Der Steuererklärung sollte aber ein medizinisches Attest beigelegt werden, das die Anschaffung des Treppenlifts als medizinisches Hilfsmittel begründet", so der ergänzende Tipp.

Umfangreich und herstellerunabhängig berät in Hamburg auch der Verein Barrierefrei Leben mit Ausstellungsräumen an der Richardstraße 45 (Richardhof). "Wem es schwerfällt, zu uns zu kommen, der kann auch unser Internetportal zur Information nutzen", sagt Karin Diekmann ( www.online-wohn-beratung.de ). Rechtlich könnten Mieter den Einbau solcher Hilfsmittel einfordern. "Allerdings müssen sie laut Rechtsprechung die Kosten für den Einbau tragen und auf einem Sonderkonto Geld für einen späteren Rückbau hinterlegen."