Mieter und Eigentümer sollten bei Frost die Leitungen kontrollieren

Angesichts der Kältewelle sollten Hauseigentümer spätestens jetzt ihre Heizungsanlagen kontrollieren, damit Leitungswasserrohre nicht einfrieren und hohe Schäden am Gebäude entstehen. Dies gilt besonders, wenn Wohnung oder Haus den Winter über unbewohnt bleiben.

"Wer bei einer längeren Abwesenheit die Heizungsthermostate auf den Modus ,Frostwächter' stellt, kommt seiner Sorgfaltspflicht unter Umständen nicht genügend nach", warnt Schadenverhütungsexperte Andreas Hackbarth von der Grundeigentümer-Versicherung. Der Modus sorge zwar dafür, dass die Heizung bei einem Temperatureinbruch anspringt, genüge aber nicht, um in Abseiten verlegte Rohrleitungen vor Frost zu schützen. Daher empfiehlt es sich, im Winter eine generelle Raumtemperatur von circa 19 Grad zu halten. Hackbarth weiter: "Damit eine ausreichende Beheizung des Gebäudes auch bei einem Stromausfall sichergestellt wird, haben Eigentümer und Mieter dafür zu sorgen, dass Vertrauenspersonen Kontrollgänge durchführen." Kommt es trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen zu einer eingefrorenen Wasserleitung, sollten kleinere Auftauarbeiten nie mit einer offenen Flamme erfolgen. Besser sei es, dann vorsichtig einen Föhn zu nutzen, um die vereisten Stellen aufzutauen.