Seit April müssen Heizungsmodernisierer gewisse Rahmenbedingungen beachten

Seit April müssen Heizungsmodernisierer bei der Beantragung bestimmter KfW-Fördermittel gewisse Rahmenbedingungen beachten. So ist zum Beispiel bei Inanspruchnahme des Programms 430 - Erneuerung der Heizung mit Hocheffizienzpumpe - der Nachweis des hydraulischen Abgleichs verpflichtend. Bei Beantragung des Programms 431 - Optimierung der Wärmeverteilung in bestehenden Heizungsanlagen - muss neben diesem Abgleich auch der Heizungs-Check in Form eines Formulars bei der KfW Bankengruppe eingereicht werden. Wer hier sichergehen möchte, der sollte sich nach Angaben der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ) jeweils von seinem Fachhandwerker den Leistungsinspektionsbericht der VDZ ausfüllen und abzeichnen lassen. Diese Berichte attestieren die ordnungsgemäße Durchführung beider Checks und werden von der KfW akzeptiert.

Mit dem hydraulischen Abgleich wird überprüft, ob die Heizungsanlage alle Räume gleichmäßig beheizt. Denn oft werden Heizkörper unterschiedlich warm. Das treibt die Heizkostenabrechnung in die Höhe und mindert die Wohnqualität. Über den Abgleich werden alle Heizkörper und Rohre aufeinander abgestimmt. Mehr dazu unter www.intelligent-heizen.info