Wer eine Immobilie rund um den Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen will, sollte die verschiedenen Fälle steuerlich genau durchrechnen. Denn ist die Spekulationsfrist verstrichen, ist der Verkaufsgewinn zwar steuerfrei. Aber Verluste aus der Veräußerung von privaten Immobilien können im Gegenzug nur dann mit anderen Spekulationseinkünften verrechnet werden, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist anfallen. Danach seien diese steuerlich nicht mehr von Belang, warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin. Sollte sich also kurz vor Ende der Spekulationsfrist abzeichnen, dass kein Gewinn aus der Immobilienveräußerung zu erwarten ist, sollten Eigentümer lieber früher als später verkaufen, rät BdSt-Steuerreferentin Anita Käding.