Überdimensionierte Hauptwasserzähler müssen ausgetauscht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 97/09) entschieden. Im konkreten Fall mussten die Verbraucher 130 Prozent höhere Wasserkosten zahlen, weil bei ihnen überdimensioniert große Wasserzähler mit einem "Nenndurchfluss von 6,0 m³/h installiert waren statt Zähler mit einer Größe von 2,5." Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes könnten allein im konkreten Fall 100 Euro Wasserkosten pro Wohnung durch kleinere Zähler eingespart werden. DMB-Chef Lukas Siebenkotten: "In Kommunen, in denen zählerabhängige Grundgebühren gefordert werden, müssen die Versorger jetzt umdenken. Ich schätze, dass bis zu zehn Prozent der installierten Zähler überdimensioniert sind.