Wenn die Wohnung unterversichert ist, droht eine böse Überraschung.

Schnell ist es passiert: Der Fernseher hat einen Kurzschluss und setzt die ganze Wohnung in Brand. Hab und Gut verwandeln sich in Asche. Zumindest den finanziellen Schaden kann eine Hausratversicherung regulieren. Eine böse Überraschung droht, wenn die Wohnung unterversichert ist. "Das kann passieren, wenn der Versicherungswert niedriger ist als die Versicherungssumme", sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern in München. Wenn sich etwa der tatsächliche Wert des Hausrates auf 50 000 Euro beläuft, aber lediglich eine Summe von 40 000 Euro versichert ist, erhält der Geschädigte nur 80 Prozent der Kosten. Eine Unterversicherung ergibt sich meist mit der Zeit, wenn der Versicherte es versäumt, die Versicherung über neuen, höherwertigen Hausrat zu informieren.

"Hat man einmal eine Hausratversicherung abgeschlossen, kümmert man sich nicht mehr darum", sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) in Berlin. Versicherungsexperten raten, alle zwei Jahre den Wert des Hausrates zu überprüfen und Änderungen der Versicherung mitzuteilen. Auf der sicheren Seite ist, wer im Vertrag die Klausel "Unterversicherungsverzicht" vereinbart hat. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall nichts von der Entschädigung abzieht - egal, wie viel der Hausrat aktuell wert ist. Solche Verträge beinhalten in der Regel die Vereinbarung, dass der Wert des Hauses pauschal berechnet wird. Meist werden 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Bei einer 80-m{+2}-Wohnung beträgt die Versicherungssumme also 52 000 Euro.

Der Unterversicherungsverzicht ist aber nicht in allen Pauschalverträgen verankert. Daher sollte gezielt auf diese Klausel hin überprüft werden.

Diese sorgenfreie Art der Hausratversicherung klingt verlockend. Doch Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg findet sie zu pauschal: "Gerade in Großstädten und auf dem Dorf komme ich mit dieser Formel nicht hin." Wer zum Beispiel ein großes Haus mit nur wenig Hausrat besäße, zahle bei der Pauschalisierung zu viel. Hortet jemand dagegen in einer kleinen Wohnung teure Möbel oder Schmuck, könne die Versicherungssumme den Schaden unter Umständen nicht abdecken.

Rudnik rät daher, die Versicherungssumme selbst zu ermitteln und den Neuwert aller Gegenstände im Haus aufzuschreiben. Helfen könne dabei eine Tabelle, die der BdV auf seinem Online-Portal bereitstellt. Hier können, Zimmer für Zimmer, alle Werte aufgelistet werden. "Dabei kommt es auf ein paar Hundert Euro nicht an, die Größenordnung muss stimmen", erklärt Rudnik. Nützlicher Nebeneffekt: Eine vollständige Liste des Hausrates hilft im Schadensfall auch, sich an alles zu erinnern, was sich über die Jahre angesammelt hat. Ebenso hilfreich ist es, Kopien von Kassenbelegen oder Fotos der ganzen Wohnung feuersicher oder an einem anderen Ort aufzubewahren. "Auch bei einem Schaden sollte man alles dokumentieren", rät Rudnik. Dabei helfen Fotos, Videos und Zeugen. "Die Sachen niemals entsorgen, bevor sich der Versicherer ein Bild vom Schaden gemacht hat."

Laut GdV haben rund 77 Prozent aller Haushalte eine Hausratversicherung. Diese kommt in der Regel für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis zu Elektrogeräten. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände. "Anders als bei der Haftpflichtversicherung wird hier der Neuwert und nicht der Zeitwert ersetzt", sagt Straub. Der Versicherte erhält also so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu aktuellen Preisen erwerben kann.