Im Notfall muss der Mieter weichen, wenn Eigentümer den Wohnraum Verwandten zur Verfügung stellen wollen. Das beweist erneut ein Urteil des Bundesgerichtshof (Az: VIII ZR 159/09), auf das Town & Country Haus hinweist: Im konkreten Fall hatte eine 85-jährige Frau ihrem Mieter gekündigt und dabei als Grund auch den Eigenbedarf für ihre Nichte geltend gemacht. Dieser Nichte hatte sie das Eigentum an der Wohnung im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen und sich selbst einen Nießbrauch an der Wohnung vorbehalten. Da der Mieter dagegen klagte, musste als letzte Instanz der BGH entscheiden, der die Kündigung als berechtigt ansah. Auch die Kinder der Geschwister zählten zu den engen Verwandten.