Holzöfen gelten als Klima schonend: Das bei der Verbrennung freigesetzte Kohlendioxid führt nicht zur Erderwärmung, sofern nur so viel Holz verbrannt wird wie nachwächst. Denn Bäume binden CO2. Doch die zunehmende Begeisterung fürs Heizen mit Holz hat auch eine Kehrseite: "Untersuchungen des Umweltbundesamtes haben ergeben, dass die rund 14 Millionen Kamin- und Kachelöfen jährlich etwa 24 000 Tonnen Feinstaub in die Luft abgeben", sagt Klaus Bückner, Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg.

Neben "sauberen" Scheitholzvergaser- und Pelletkesseln mit Wirkungsgraden über 90 Prozent dominieren einfache Kaminöfen den Markt. Diese Öfen sind Quelle für gesundheitsschädlichen Feinstaub und für gefährliche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Mit der seit März gültigen novellierten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImschV) werden erstmalig Grenzwerte für Feuerungsanlagen zwischen vier und 15 Kilowatt Leistung eingeführt.

"Besonders interessant sind dabei die Grenzwerte für Holz-Einzelraumfeuerungsanlagen: Sie dürfen zukünftig nicht mehr als 75 Milligramm Feinstaub und zwei Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abluft an die Umwelt abgeben", sagt Bückner. Auch für bestehende Öfen gebe es Grenzwerte, die allerdings erst ab großzügig bemessenen Übergangsfristen gelten und für kürzlich gekaufte Öfen sogar bis ins Jahr 2024 reichen. Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen können unbegrenzt betrieben werden, wenn eine Bescheinigung des Herstellers vorliegt, dass die Anlage Emissionen von maximal 150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas einhält. Käufern eines neuen Ofens rät Bückner, darauf zu achten, dass eine Erklärung vorliegt, die die Einhaltung der Grenzwerte und einen Mindestwirkungsgrad bescheinigt.