Ende Mai müssen alle Bundesbürger wieder ihre Steuererklärung abgeben. Dabei sollten Handwerkerrechnungen für Modernisierungsarbeiten und Reparaturen am eigenen Haus nicht vergessen werden. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Für alle ab dem 1. Januar 2009 ausgestellten Rechnungen können 20 Prozent von maximal 6000 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Steuerlich geltend machen kann man nur die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht das Material! Diese Rechnung muss per Überweisung beglichen werden - nicht bar auf die Hand. Weitere Informationen: www.arge-baurecht.com