"Wer sich ein Gartenhaus kaufen möchte, der sollte vorher klären, welche baurechtlichen Genehmigungen er dazu benötigt", sagt Rüdiger Mattis, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Denn es gelten je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird."

Die Landesbauordnungen schreiben unter anderem nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob die Gartenhausbesitzer für den Aufbau eine Statik benötigen oder nicht. "Da kommen unter Umständen zusätzliche Kosten auf die arglosen Käufer einer schlichten Blockhütte zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes überraschend in die Höhe treiben können", sagt Mattis. "Wir raten deshalb dringend, schon vor dem Kauf des Gartenhauses mit der zuständigen Behörde zu reden und zu klären, welche Genehmigungsunterlagen benötigt werden, oder ob sich die Behörde mit der pauschalen Zulassung des Bausatzhauses zufriedengibt, den Qualitätsprodukte ja immer haben sollten." Der Verband rät Kaufinteressenten, mit dem Prospekt direkt zur Behörde zu gehen. In Sachsen beispielsweise soll grundsätzlich für Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von mehr als zehn Quadratmetern eine Statik vorgelegt werden. Die Durchführungsverordnungen der Bauordnungsämter verlangen nur Unterlagen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. Die Entscheidung darüber, welche Unterlagen vorliegen müssen, obliegt den jeweiligen Bearbeitern. Einen Rechtsanspruch auf eine lockere Handhabung hat der Bauherr nicht. Deshalb sollten Interessierte immer vor dem Kauf das zuständige Bauamt fragen.

Laut Verband sollten Hausbesitzer keinesfalls den kleinen Bau im Garten "schwarz" aufstellen. "Selbst wenn die Behörde es nicht merkt, die besten Helfer des Bauamts sind unfreundliche Nachbarn", sagt Mattis. Setzt einer die Ordnungshüter auf die richtige Fährte, drohen Bußgeld, Abbruchverfügung und teure Nachgenehmigungsverfahren.

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