Acht Prozent der 970 000 Hamburger Haushalte sind überschuldet, 53 Prozent davon haben Mietschulden oder Schulden bei Versorgungsunternehmen, wie Bernd Knobloch vom iff Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen auf Nachfrage schätzt. Sind Zahlungsrückstände aufgelaufen, besteht die Gefahr, dass der Vermieter kündigt und der Mieter die Wohnung räumen muss. In vielen Fällen kann das Schlimmste aber abgewendet werden, und zwar mithilfe einer ganzen Reihe von öffentlichen und privaten Helfern.

Zu ihnen gehört Maike Schlöbohm ( www.mietdenken.de ). Als Mediatorin vermittelt die Immobilienfachwirtin bei Mietschulden und sozialen Problemen. Ihre Auftraggeber sind private Vermieter und Hausverwaltungen. Ihr Honorar ist bis auf einen Grundbetrag von 65 Euro für das erste Gespräch abhängig vom Erfolg: fünf Prozent vom gezahlten Mietrückstand, bei Auszug des Mieters zehn Prozent der gesparten Räumungskosten. "Auch Mieter mit guter Zahlungsmoral geraten in die Lage, ihre Miete nicht mehr zahlen zu können", sagt Schlöbohm. Meist sei ein persönlicher Schicksalsschlag Auslöser dafür. "Dann schaffen sie es nicht mehr, beim Vermieter um Ratenzahlung zu bitten oder den Papierkrieg mit Behörden zu bewältigen." Die großen Wohnungsunternehmen unterhalten für solche Fälle eigene soziale Dienste. "Der Erhalt des Mietverhältnisses steht im Vordergrund", sagt Peter Hitpaß vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen.

"In den meisten Fällen kann eine Lösung gefunden werden", sagt Schlöbohm. Telefonisch, schriftlich, mitunter auch per Zettel an der Tür nimmt sie mit säumigen Mietern Kontakt auf.

In der Beratung wird dann schnell klar, ob dem "Patienten" zu helfen ist - mit Ratenzahlungen, einer Stundung, öffentlichen Leistungen oder einem Kredit aus der Verwandtschaft. Manchmal hilft aber nur der Tipp, eine billigere Wohnung zu nehmen. Die Informationen, wie man einen Dringlichkeitsschein beantragt, hält sie ebenso parat wie eine Liste der Wohnungsgesellschaften, der Ämter, der Schuldnerberatung sowie der Stelle für Wohnungsnotfälle.

Auch Mieterverein und Grundeigentümerverband vermitteln und verhandeln mit Ämtern, um Räumungsklagen zu verhindern. "Auch Nichtmitglieder bekommen eine Kurzberatung", sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. In vielen Fällen würden die Kosten von der Stadt übernommen. Heinrich Stüven vom Hamburger Grundeigentümerverband empfiehlt Vermietern, schon beim ersten Zahlungsverzug das Gespräch mit Mietern zu suchen.

Zu den Anlaufadressen für Mietschuldner gehört auch die Verbraucherberatung Hamburg. "Wir versuchen Schuldner zu überzeugen, zuerst die Miete zu bezahlen, um einen sozialen Abstieg zu verhindern", sagt Beraterin Hjördis Christiansen. Viele Menschen neigten dazu, zuerst Banken und Inkassounternehmen zu bedienen, weil diese mehr Druck erzeugten. Über die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (LAG) Hamburg finden Betroffene weitere Beratungsstellen, sobald eine Kündigung vorliegt oder wegen Zahlungsverzugs droht.

Bei möglicher Zwangsräumung sind die Fachstellen für Wohnungsnotfälle erste Anlaufadresse ( www.hamburg.de/obdachlosigkeit/115384/fachstellen-faltbl.html ). Sie sprechen mit Vermietern und Behörden und bewilligen eventuell auch eine öffentliche Unterbringung. Auch die öffentliche Rechtsberatung ÖRA gibt Rat. Die Broschüre "Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen" ( www.hamburg.de/Obdachlosigkeit ) gibt einen Überblick über alle Hilfsangebote.

Mieterverein zu Hamburg, Tel. 879 79-345
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (LAG), Tel. 41 36 08-18
ÖRA, Tel. 428 43-30 71/30 72.