Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.
Hamburg. Unser Vermieter hat die Lüftung in unserem fensterlosen Bad auf Dauerbetrieb eingestellt, das heißt, sie läuft auch nachts. Er behauptet, dies müsse bei einem Neubau und einem Innenbad so sein. Beim Gäste-WC läuft die Lüftung nur, wenn das Licht angeht und dann noch etwas nach. So wollen wir es auch im Hauptbad haben. Zu Recht?
Die an den Lichtschalter gekoppelte Lüftung beseitigt in erster Linie Gerüche. Bei Neubauhäusern mit einem hohen energetischen Standard gehört die Badezimmerlüftung aber zum Energiekonzept. So wird durch die Energieeinsparverordnung empfohlen, bei Niedrig-Energie-Häusern eine Dauerlüftung
im Badezimmer zu installieren. Bei Passivhäusern ist eine solche Lüftung sogar zwingend notwendig. Es kommt also bei Ihnen auf die Bauart des Hauses an. Eine Dauerlüftung kann zwingend sein, gewährleistet dann aber auch ein gesundes und sparsames Wohnklima.
Ich habe ein Einfamilienhaus mit Grundstück vermietet. Es wurde ein Hamburger Mietvertrag abgeschlossen und den Mietern die Reinigungspflichten vollständig übertragen. Leider kommen sie diesen Pflichten nicht nach: Im Herbst werden die Wege nicht vom Laub befreit, im Winter nicht von Schnee und Eis. Gern würde ich alle diese Arbeiten vergeben und in die Mietnebenkosten aufnehmen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Zunächst sollte der Mieter schriftlich auf seine vertragliche Verpflichtung wie Durchführung des Winterdienstes hingewiesen und ihm gleichzeitig angekündigt werden, dass bei erneuter Nichtdurchführung der erforderlichen Arbeiten eine externe Firma hiermit beauftragt wird, deren Kosten der Mieter zu tragen hat. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit aber zu beachten; es können zudem nur die tatsächlich angefallenen und erforderlichen Reinigungskosten umgelegt werden.
Expertin: Ricarda Breiholdt ( www.breiholdt-voscherau.de )
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