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Hamburg. Wir haben vor gut zwei Jahren Rauchmelder in unsere Eigentumswohnung gebaut. Jetzt hat unsere Eigentümerversammlung beschlossen, neue Rauchmelder zu installieren. Die vorhandenen Melder sollen abgebaut werden. Kann man mich dazu zwingen? Außerdem sollen die Melder von uns direkt bezahlt werden. Ist das korrekt?

Es war lange umstritten, ob Rauchwarnmelder zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum gehören. Zwischenzeitlich hat die Rechtsprechung festgestellt, dass die Geräte dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen. Aus diesem Grunde sind sie zwingend gemeinschaftliches Eigentum. Die Wohnungseigentümergemeinschaft darf beschließen, Brandmelder auch innerhalb des räumlichen Bereichs des Sondereigentums zu installieren. Da Rauchmelder gewartet werden müssen, kann die Gemeinschaft verlangen, einheitliche Rauchmelder zu installieren. Ob die Kosten für die Anbringung der Geräte nun aus der Instandhaltungsrücklage oder aber direkt bezahlt werden, spielt insoweit keine Rolle.

Laut Teilungserklärung haben die Eigentümer der oberen Etagen das alleinige Nutzungsrecht der Dachböden. Sie dürfen diese ausbauen. Eine Eigentümerin hat jedoch beantragt, das Dach auf Kosten aller Eigentümer dämmen zu lassen, da es zum Gemeinschaftseigentum zählt. Ich bin anderer Meinung. Wie ist die Rechtlage?

Ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Dämmung des Daches besteht nicht. Hierüber müsste die Eigentümergemeinschaft mit Mehrheit beschließen. Will also der einzelne Eigentümer den Dachausbau vornehmen, kann er die notwendigen Dämmmaßnahmen zunächst nur selbst durchführen. Allerdings wäre die Eigentümergemeinschaft gut beraten, eine Dämmung der oberen Geschossdecken vorzunehmen, denn die Energieeinsparungsverordnung verpflichtet dazu bis Ende 2011.

Experte: Heinrich Stüven ( www.grundeigentuemerverband.de)

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