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Hamburg. Ich ärgere mich seit Jahren über die fehlerhaften Abrechnungen unseres Hausverwalters. Auch der Immobilienverband IVD Nord hat mir nach Vorlage der Abrechnungen bescheinigt, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Die Empfehlung lautet: Abwählen und einen neuen Verwalter bestellen. Das haben wir Eigentümer jetzt auch gemacht, doch der neue Verwalter will sich an den Zahlen seines Vorgängers orientieren. Ich bin darüber sehr verärgert, weil so nicht geklärt wird, was der Verwalter mit den jahrelang eingezahlten Rücklagen gemacht hat. Immer, wenn dieses Thema aufkam, sprach er von sogenanntem Scheingeld. Noch im Juli wollte er von uns 12 000 Euro einholen, um an der Immobilie notwendige Maßnahmen zu tätigen. Einige haben auch bezahlt, passiert ist aber bis zum heutigen Tage nichts. Was können wir tun?

Der Verwalter ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Abrechnung nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes zu erstellen. Dazu gehört auch eine nachvollziehbare Aufstellung darüber, wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist und welche Beträge zugeführt und entnommen worden sind. Wenn die Eigentümer der Meinung sind, dass das Zahlenwerk des Verwalters nicht in Ordnung ist, muss durch Versammlungsbeschluss die Genehmigung der Abrechnung verweigert werden. Des Weiteren empfehle ich, durch einen Versammlungsbeschluss festzulegen, dass ein Wirtschaftsprüfer damit beauftragt wird, die Buchhaltung und die Abrechnung des Verwalters zu überprüfen. Der Prüfbericht kann dann Grundlage für eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verwalter sein. Was die Umlage in Höhe von 12 000 Euro betrifft, ist eine Zahlungsverpflichtung der einzelnen Eigentümer nur gegeben, wenn es für die Erhebung der Umlage einen wirksamen Versammlungsbeschluss gibt.

Peter Kutter, Experte für Hausverwaltung bei Wentzel Dr. ( www.wentzel-dr.de)

Antwort zu der Frage "Schäden am Fliesenschild - wer zahlt?" unter www.abendblatt.de/wohnen

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