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Hamburg. Ich habe von meinem Vermieter immer noch nicht die Nebenkostenabrechnung für 2007 vorgelegt bekommen, obwohl ich dies zweimal schriftlich angemahnt und ich deshalb bereits für März 2008 die Nebenkostenvorauszahlung verweigert habe. Welcher Weg bleibt mir noch, um ihn zum Handeln zu bringen?

Wenn auch Ihr letzter Schritt den Vermieter nicht dazu bewegt, die Abrechnung zu liefern, bleibt in der Tat nur der Weg zum Anwalt und dann notfalls zum Gericht. Die Kosten wird der Vermieter tragen müssen. Wichtig: Sobald der Vermieter doch abrechnet, müssen die einbehaltenen Vorschüsse nachgezahlt werden. Ein eventuelles Guthaben können Sie dabei natürlich gleich abziehen. Vorsichtshalber noch ein Wort zur Abrechnungsfrist: Viele Vermieter rechnen nicht kalenderjährlich, sondern in einem anderen Turnus ab, zum Beispiel von Jahresmitte bis Jahresmitte. In diesem Beispielsfall hätte der Vermieter noch bis zum 30. Juni 2009 Zeit, um über die Kosten des Zeitraums 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 abzurechnen. Hier müssten Sie also aufpassen, sofern Sie als neue Mieter die erste Abrechnung erwarten.

Bei uns im Haus lässt der Vermieter die Betriebskostenabrechnung immer extern erstellen. Die Kosten dafür werden auf uns alle umgelegt. Ist dies aber nicht eine Aufgabe der Hausverwaltung?

Kosten, um die Betriebskostenabrechnungen zu erstellen, zählen zu den Verwaltungsaufgaben und sind deshalb nicht auf die Mieter umzulegen. Es gibt aber gesetzliche Ausnahmen: Wenn bei einer Zentralheizung verbrauchsabhängig abgerechnet wird, gehören die Abrechnungskosten zu den umlagefähigen Heizkosten. Entsprechendes gilt bei der wohnungsweisen Abrechnung des Wasserverbrauchs und bei der - noch seltenen verursachungsabhängigen Abfallbeseitigung. Alle weiteren Betriebskosten muss der Vermieter auf seine Kosten abrechnen (lassen).

Experte: Michael Kopff ( www.mieterverein-hamburg.de )