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Hamburg. In unserer Wohnanlage müssen einige Fenster ausgetauscht werden. Eine Mehrheit der Eigentümer will Kunststofffenster einsetzen. Ein Eigentümer besteht auf Sonderanfertigungen, was allerdings weit mehr kosten würde. Kann ein Einzelner erzwingen, dass die Gemeinschaft in dieser Frage anders entscheidet?

Sofern nichts anderes bestimmt ist, beschließen die Wohnungseigentümer die ordnungsgemäße Verwaltung der Fenster als Gemeinschaftseigentum durch Stimmenmehrheit. Fraglich ist, ob es sich bei dem Einsatz von Kunststofffenstern um eine Instandhaltung und Instandsetzung (dann Beschluss per Stimmenmehrheit), um eine bauliche Veränderung (dann Zustimmungserfordernis durch alle Betroffenen) oder eine Modernisierung (dann Beschluss durch drei Viertel der Stimmberechtigten) handelt. Die Entscheidung hängt vor allem davon ab, ob die Kunststofffenster die einheitliche Fassadengestaltung sichtbar verändern (dann bauliche Veränderung) und ob Kosten und Energie durch Kunststofffenster eingespart werden können (dann Modernisierung bzw. erhöhte Zumutbarkeit).

Meine Mieter kommen ständig mit kleinen Reparaturwünschen, obwohl ich die Wohnung gut renoviert übergeben habe. Kann ich verlangen, dass sie Reparaturkosten übernehmen?

Kleinreparaturen von Teilen der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, können vertraglich durch Formularvereinbarung auf den Mieter überwälzt werden. Es muss ein Höchstbetrag für eine Einzelreparatur vorgesehen sein (Obergrenze: ca. 90 Euro) und eine Höchstgrenze für den Fall mehrerer Kleinreparaturen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (Beispiel: fünf Prozent der Jahresbruttokaltmiete). Überprüfen Sie den Mietvertrag auf eine solche Klausel bzw. versuchen Sie, den Mietvertrag einvernehmlich mit dem Mieter um eine solche Klausel zu ergänzen.

Expertin: Katharina Feddersen

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