Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

Bei uns wurde in die Wohnung eingebrochen und unter anderem auch eine Digitalkamera gestohlen, die einem Freund gehört. Wird diese auch von der Versicherung ersetzt?

Ja, denn der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung erstreckt sich nicht nur auf Möbel, sondern auch auf Haushaltsgeräte, die sich in der Wohnung befinden. Dabei ist es egal, wem die Kamera gehört. Vom Versicherungsschutz ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern. Diese müssen für einen eigenen Versicherungsschutz sorgen. Gestohlene Gegenstände werden übrigens mit ihrem Neuwert ersetzt. Gemeint ist dabei der Wiederbeschaffungswert, also nicht der ursprüngliche Kaufpreis.

Wir planen einen Umzug. Nun stellt sich die Frage, sind unsere Sachen eigentlich versichert, wenn sie sich vorübergehend in beiden Wohnungen befinden?

Bei aktuellen Versicherungspolicen gilt meist der Versicherungsschutz für zwei Monate sowohl für die alte als auch die neue Wohnung. Sobald die alte Wohnung vollständig verlassen ist, sollte der Versicherungsort in der Police geändert und die Versicherungssumme eventuell angepasst werden. Auf jeden Fall ist der Versicherer über den Ortswechsel zu informieren. Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzug

Ist der Hausrat tatsächlich nicht versichert, wenn man beim Verlassen der Wohnung das Fenster auf "Kipp" lässt und eingebrochen wird.?

In der Vergangenheit wurde dies als "grobe Fahrlässigkeit" gewertet und die Versicherer brauchten dann keinen Schadenersatz zu zahlen. Dies wurde allerdings mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz abgeschafft. Nun wird der Umfang der Leistung nach der Schwere des Verschuldens bemessen. Um sich Ärger zu ersparen, sollten Fenster - besonders im Erdgeschoss - geschlossen sein bei Abwesenheit.

Experte: Andreas Hackbarth, ( www.grundvers.de)