Hamburg. Wer eine Immobilie kaufen oder bauen will, braucht Eigenkapital. "Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten", rät Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg. Seit diesem Jahr eröffnet sich eine zusätzliche Geldquelle für diese Käufergruppen: Ein bereits angesparter Riester-Vertrag kann geplündert werden, um damit die selbst genutzte Immobilie zu finanzieren. Für die Entnahme muss allerdings ein Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle gestellt werden. Bisher war die Entnahme nur möglich, wenn mindestens 10 000 Euro auf dem Riester-Konto waren.

Auch wer erst noch für den Traum von den eigenen vier Wänden spart, kann sein Riester-Kapital umlenken, damit er schneller ans Ziel kommt. So ist es möglich, das angesparte Vermögen nach Kündigung auf einen Riester-Bausparvertrag zu übertragen, der somit schneller zuteilungsreif wird. Die staatliche Riester-Förderung fließt dann ebenfalls in den Bausparvertrag und später in die Tilgung des Riester-Bauspardarlehens.

Diese Förderung sollte nicht unterschätzt werden. Eine vierköpfige Familie kann jährlich bis zu 793 Euro Riester-Zulage erhalten. Je nach Höhe des Einkommens gibt es zusätzlich noch Steuervorteile, die man sich mit Abgabe der Steuererklärung und einer entsprechenden Riester-Anlage sichern kann.

Pro Erwachsenen gibt es 154 Euro, sodass ein Ehepaar mit jeweils einem Vertrag auf 308 Euro staatliche Förderung kommt. Die Zulage für vor 2008 geborene Kinder beträgt 185 Euro jährlich und für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Gefördert werden mit dem Wohn-Riester die gezahlten Spar- oder Tilgungsbeiträge. Diese können in ein Riester-Immobiliendarlehen, ein Bauspardarlehen oder einen Bausparkombikredit fließen.

"In die Baufinanzierung sollten Förderberechtigte Wohnriester mit einbinden", sagt Peter Magel, Vorstandsvorsitzender der LBS Schleswig-Holstein-Hamburg. Riestern dürfen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Beamte. Auch wenn die jährliche Förderung gering erscheint, summieren sich die Beträge durch Zulagen, Steuervorteile und ersparte Zinsen auf 50 000 bis 60 000 Euro. Da lässt sich auch die nachträgliche Besteuerung dieser Vorteile mit Rentenbeginn verkraften. Die Aufwendungen dafür liegen je nach Steuersatz zwischen 40 und 80 Euro im Monat.