Der Eigentümer einer Immobilie kann auch die Ausgaben für die Müllentsorgung auf seine Mieter umlegen. Doch sind die Abfallkapazitäten zu groß gewählt, dann können sich die Betroffenen nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern gegen eine Umlage wehren (Landgericht Aachen, Aktenzeichen 6 S 87/08).

Im konkreten Fall war ein Restmüllcontainer in einer Wohnanlage so gut wie nie voll. Das störte die Mieter, da sie diesen "Entsorgungs-Überfluss" mitfinanzieren sollten. Die Parteien zogen vor Gericht. Im Prozess stellte sich dann heraus, dass die Müllkosten pro Quadratmeter Mietfläche weit über dem Normalmaß lagen. Der Vermieter konnte dafür auch keine schlüssige Begründung liefern. Amts- und Landgericht vertraten die Meinung, der Beklagte habe eindeutig gegen das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung verstoßen. Er müsse den Mietern den entstandenen Schaden in Höhe von 1000 Euro ersetzen.