Verursacht eine Dachlawine oder ein herabfallender Eiszapfen einen Schaden, kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen. Bei einem selbstbewohnten Einfamilienhaus die private Haftpflichtversicherung, bei einer vermieteten Immobilie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Darauf weist die Grundeigentümer-Versicherung hin. Grundsätzlich müssten Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass Dritten kein Schaden entstehe. Eine Vorkehrungsmaßnahme wäre das Anbringen von Schneefanggittern oder das Aufstellen von Warnschildern. Auch könnten Feuerwehr und Ordnungsamt hinzugezogen werden, um Gefahren abzuwehren.