Zum 1. April 2010 tritt die Datenschutznovelle I in Kraft. Damit hat jeder Mieter das Recht auf eine detaillierte Auskunft zu den bei Auskunfteien über ihn gespeicherten Daten. Ferner kann Aufschluss über die Herkunft der Daten und die Empfänger, an die Daten weitergegeben worden sind, verlangt werden.