Dürfen Mieter zu Karneval lauter feiern als an sonstigen Tagen im Jahr? Mit der Weiberfastnacht am 11. Februar wurden die "tollen Tage" eingeläutet und enden traditionell wieder am 17. Februar mit dem Aschermittwoch. In dieser Zeit herrscht vor allem in den Karnevalshochburgen Ausnahmezustand: "Im Normalfall sagt das Immissionsschutzgesetz, dass ab 22 Uhr Ruhe herrschen soll", sagt Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes. "Aber selbst Behörden und Richter sind der Ansicht, dass gerade in den Karnevalshochburgen die üblichen Ruhezeiten nicht einzuhalten sind." Toleranz sei jedoch das Zauberwort. "Wenn Mieter eine Privatparty feiern, sollten sie hinsichtlich der Zahl der Gäste nicht übertreiben und Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, die vielleicht schon älter sind oder kleine Kinder haben. Kündigen Sie Ihre Privatparty rechtzeitig an", empfiehlt Deese.