Die Finanzminister der Länder arbeiten erneut an einer Umstellung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer. Sie beschlossen zu prüfen, ob die Steuer künftig auf der Basis von aktuellen Verkehrswerten erhoben werden könnte und nicht mehr, wie derzeit, nach fortgeschriebenen Einheitswerten. Das meldet die "Immobilien Zeitung". Die Grundsteuer fließt den Kommunen als Einnahme zu, die sie oft auch zur Grundlage machen für die Erhebung der von den Grundstückseigentümern zu entrichtenden Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Entwässerung.

Die Einheitswerte liegen meist deutlich unter den Verkehrswerten, dennoch soll die Reform aufkommensneutral sein, wie aus dem Papier einer Arbeitsgruppe der Länder hervorgeht.