Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat am 26. November 2009 ein bundesweit wegweisendes Urteil im Mietrecht gefällt (Az. 820 C 53/08), wie der Verband Norddeutscher Unternehmen mitteilt.

Im konkreten Fall gab es der Klage einer Wohnungsgenossenschaft gegen seinen Mieter auf eine Mieterhöhung statt, die mit einem besonders guten energetischen Standard aufgrund einer durchgeführten, zurückliegenden Wärmedämmung begründet worden war.

Die Genossenschaft hatte 2007 das Gebäude modernisiert und daraufhin eine Mieterhöhung verlangt - unter Hinweis darauf, dass die Wärmedämmung eine Wohnwertverbesserung sei, die zu einer erheblichen Einsparung von Energie führe. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek sah dies auch so und gab der Klage statt. Die neue Miete lag leicht über dem oberen Drittelwert der im Mietspiegel enthaltenen Spanne.