EU bezuschusst den Erhalt von unter Denkmalschutz stehenden Häusern auf dem Lande bis 2013. Beispiele.

Hamburg gilt als grüne Stadt. An ihrem Stadtrand ist sie nicht nur grün, sondern zu großen Teilen auch landwirtschaftlich strukturiert. Hier stehen noch viele alte Fachwerk-Bauernhäuser, auch wenn sie häufig als Wohnhäuser und nicht mehr als Wirtschaftsgebäude genutzt werden. Erhaltenswert und wichtig für die Identität des Ortes sind sie allemal - weshalb auch viele entweder unter Denkmalschutz stehen oder doch zumindest als Denkmäler erkannt sind.

Der Erhalt eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes ist kostspielig. Besitzer alter Häuser im ländlichen Raum der Hansestadt können dabei bis 2013 auf Mittel aus dem EU-Förderprojekt ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) zugreifen. "Wir haben es geschafft, aus diesem Förderprogramm Mittel für die Erhaltung des baulichen kulturellen Erbes zu erhalten", sagt Katrin Meyer vom Hamburger Denkmalschutzamt. Welche Hamburger Stadtteile als ländlicher Raum definiert sind, ist im Denkmalsschutzamt in einer Karte festgelegt.

Mit diesen Geldern könnten nicht nur bauliche Maßnahmen gefördert werden, betont Katrin Meyer. "ELER greift weiter." So werden auch Konzepte für Umnutzungen oder die Kosten für Nutzungsgutachten unterstützt.

Nicht der reine denkmalpflegerische Mehraufwand soll durch ELER gefördert werden ("Dazu haben wir andere Mittel."), sondern der Erhalt des kulturellen Erbes. "Das kann auch die Herstellung einer sinnvollen Nutzung sein oder der Erhalt, indem eine Heizung eingebaut wird", erläutert Katrin Meyer. So wird im Bezirk Harburg derzeit ein altes Bauernhaus nicht nur mit einer neuen Reetdacheindeckung versehen, sondern zu einem Café umgebaut. Will ein Hauseigentümer moderne Fenster, die in den 60er-Jahren anstelle der alten eingebaut wurden, wieder durch originalgetreue Fenster ersetzen, wäre auch das ein Fall für ELER. Denkbar sei sogar, dass ein Umbau landwirtschaftlicher Nebengebäude zu Wohnhäusern gefördert wird. "Man wird dann genau prüfen, wie viele bauliche Maßnahmen das gesamte Projekt umfasst und welche davon gefördert werden können."

Bislang wurden Baumaßnahmen an sechs alten Bauernhäusern in Hamburg durch ELER unterstützt. "Dabei ging es hauptsächlich um neue Reetdacheindeckungen", so Katrin Meyer. Alle Eigentümer hätten den Antrag auf Förderung beim Denkmalschutzamt gestellt. Sie erklärt den Ablauf: "Das Haus muss als Denkmal erkannt sein und im ländlichen Raum stehen. Für die ELER-Förderung gibt es ein Formular, das man aber nur vollständig ausfüllen kann, wenn man entsprechende Vorarbeiten geleistet hat." So muss man bei geplanten baulichen Maßnahmen Angebote von drei Handwerksbetrieben eingeholt haben. Sollten die Maßnahmen umfangreicher sein, sodass auch ein Architekt eingeschaltet werden muss, sollten entsprechende Baugenehmigungen vorliegen. Überhaupt dürften bauliche Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden nur in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt geschehen. Wichtig sei zudem, dass die Finanzierung des Projektes gesichert sei, da sonst keine Fördermittel bewilligt werden könnten.

"Liegen alle Unterlagen vor, wird bei uns in einem Gremium beraten, ob die Maßnahme förderungsfähig ist", so die Mitarbeiterin des Denkmalschutzamtes. Wird das bejaht, wird in Zusammenarbeit mit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit ein Bewilligungsbescheid erteilt. Ein aufwendiges Verfahren, das, je nach Arbeitsbelastung der Mitarbeiter, Wochen dauern kann.

Als Beispiel nennt Katrin Meyer Dacharbeiten an einem 350 Jahre alten Hof in Altengamme: "Hier ging es um eine Reetdachentmoosung, die Erneuerung des Heidefirstes und des Blitzschutzes. Im März hat ein Ortstermin stattgefunden, und wir haben die Fördergelder für das Projekt bei der EU beantragt. Im Mai wurden die fehlenden Unterlagen vom Eigentümer eingereicht, und im Juni ging der Bewilligungsbescheid raus."

Wer nicht so lange warten wolle, könne einen "vorzeitigen Maßnahmebeginn" verlangen. Dann allerdings, betont Katrin Meyer, sei man ohne Gewissheit, ob und in welcher Höhe die Maßnahme durch ELER auch unterstützt wird.