Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums müssen Nebenkostenabrechnungen des Vermieters beim Mieter eingehen. Entscheidend ist dabei nicht das Datum der Absendung, sondern des Zugangs, wie Eckard Pahlke, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, betont. "Mieter, die eine Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2008 erst im Januar 2010 erhalten, können eine Nachforderung des Vermieters in aller Regel zurückweisen", sagt Pahlke. Hat der Mieter ein Guthaben, so verfällt seine Rückforderung nicht. Auch der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung verjährt frühestens in drei Jahren. Wer noch keine Abrechnung für 2008 erhalten hat, kann vorerst seine monatlichen Nebenkosten-Vorschüsse einbehalten.