Rauchmelder im Neubau sind in rund der Hälfte der Bundesländer Pflicht. Wer ein schlüsselfertiges Haus bestellt, der sollte - um späteren Streit mit dem Bauunternehmer zu vermeiden - darauf achten, dass die eventuell vorgeschriebenen Rauchmelder auch Bestandteil des Bau- und Leistungsverzeichnisses sind. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Natürlich sollte deren Funktionstüchtigkeit spätestens bei der Bauabnahme geprüft werden. Die Arbeitskosten, die bei der regelmäßigen Instandhaltung von Rauchwarnmeldern, vor allem aber auch bei der Wartung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen im Privathaushalt entstehen, sind als Dienstleistungen steuerlich absetzbar.