Falsches Lüften beziehungsweise das Fehlen einer Lüftungsanlage bei neuen wärmegedämmten Gebäuden ist für ein Drittel der Schimmelpilzschäden verantwortlich. Dies ergab eine Erhebung unter öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen unter Leitung des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik. Weitere Ursachen sind mangelhafter Wärmeschutz, Abdichtungs- und Installationsmängel, Baufeuchte sowie Probleme bei den Sanitärfugen. "Jede zweite Forderung nach Mietminderung wegen Schimmel ist danach nicht gerechtfertigt", resümiert Rainer de Biasi, Geschäftsführer der Gesellschaft für Technische Überwachung. Bei der gerichtlichen Beweissicherung in Mietminderungsverfahren hätten Sachverständige in fast 50 Prozent der Fälle Fehlverhalten der Bewohner als Ursache für Schimmelpilz festgestellt. Wichtig sei, die Wohnungen so zu lüften und zu beheizen, dass sich kein Kondenswasser bilden könne. Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen empfiehlt Mietern ein mehrmaliges Stoßlüften und auch bei längerer Abwesenheit eine Mindesttemperatur von 16-17 Grad.