Wer sich fahrlässig im Umgang mit Böllern, Raketen und Feuerwerk verhält oder gar gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, haftet in der Regel auch für den Schaden, wie der Verein "wohnen im eigentum" betont. "Seit dem 1. Oktober ist überall in Deutschland das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern auch in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten", sagt Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin beim Verbraucherschutzverein. Verursache eine Rakete trotz aller Sorgfalt Schäden am Haus, komme in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers dafür auf. Sei unbekannt, wer den Feuerwerkskörper abgefeuert habe, zahle die eigene Gebäudeversicherung.