Wir sind vor fünf Jahren aufs Land gezogen. Auf unserem Nachbargrundstück befindet sich nahezu auf der Grundstücksgrenze ein alter Dieseltank im Erdreich. Wir befürchten, dass er das Grund- und Trinkwasser gefährdet und bezweifeln, dass das Bauamt von der Gefahr weiß. Unser alter Nachbar ist zu geizig für die vermutlich nicht ganz günstige Überprüfung des Tanks und dessen Entsorgung. Die mögliche Problematik besteht darin, dass uns ein Anwalt mitgeteilt hat, dass wir juristisch als "Störer der Betriebsruhe" gelten, wenn wir das zuständige Umweltamt informieren - und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zunächst alles bezahlen müssten. Das können und wollen wir aber nicht, noch entspricht es unserem Rechtsverständnis, dass derjenige bezahlen soll, der auf einen Umweltschaden hinweist. Auch bezweifeln wir, dass unserem Verkäufer die Problematik nicht bekannt war. Was können wir tun?

Hier muss zunächst geklärt werden, auf welchem Grundstück sich der alte Dieseltank befindet. Wenn er auf der Grenze liegt, also je zu einem Teil auf beiden Grundstücken, haben beide Eigentümer ein Problem. Wenn - was die Frage vermuten lässt - der alte Dieseltank nur auf dem Nachbargrundstück liegen sollte, ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks rechtlich betroffen und verantwortlich als sog. "Zustandsstörer". Die zuständige Behörde kann dann gegen ihn vorgehen und Beseitigung verlangen. Verantwortlich ist und zahlen muss immer der Eigentümer des betroffenen Grundstücks, nicht derjenige, der die Behörde auf den Missstand hinweist. Sollte der alte Dieseltank teilweise auf Ihrem Grundstück liegen, kämen möglicherweise Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer des Grundstücks in Betracht. Es muss dann aber der Käufer den Beweis erbringen, dass der Verkäufer vom Dieseltank wusste und das Vorhandensein bei Kaufvertragsabschluss arglistig verschwieg.

Experte: Hartmut von Rechenberg

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