Wer insbesondere in den nächsten Wochen plant, seine vier Wände zu wechseln, sollte dies gut organisieren. Denn es reicht nicht aus, sich nur beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Teilt man Banken, Kreditgebern und anderen wichtigen Stellen seine neue Adresse nicht mit, kann es zu unerwarteten Problemen kommen und teuer werden, wie Gernot W. H. Bickel, Schufa-Vertrauensmann, betont. Gerade Anfang des Jahres werden die meisten Jahresabbuchungen, wie zum Beispiel von Versicherungen, fällig. Einzugsermächtigungen müssen daher angepasst, Konten unter Umständen aufgelöst und neu eingerichtet, Versicherungsverträge geändert oder umgeschrieben werden. Erreicht eine Rechnung wegen alter Adressdaten den Kunden nicht, kann die Bank, das Versandhaus, das Mobilfunkunternehmen oder der Energieversorger mahnen. Aber manchmal steht das Inkassounternehmen schneller vor der Tür, als man denkt. Bickel: "Ohne dass man es ahnt, stapeln sich entweder an der alten Adresse die Mahnungen oder beim Kreditgeber kommt der Vermerk ,unbekannt verzogen' an. Das treibt nicht nur Forderungen in die Höhe. Es kann auch der Eindruck entstehen, man kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, und so kann ein Schufa-Eintrag die Folge sein", sagt Bickel. Wenn es trotz aller Vorkehrungen zu Problemen kommt, könne er als Vertrauensmann helfen. Wer also eine Fehleintragung im Schufa-Datenbestand vermutet, die trotz eines ersten Korrekturversuchs beim Schufa-Verbraucherservice oder bei dem jeweiligen Vertragspartner nicht nachvollziehbar ist, kann sich an den neutralen Vertrauensmann wenden. Dieser kümmert sich kostenlos um eine abschließende Bearbeitung.

Gernot W. H. Bickel ist als Schufa-Vertrauensmann zu erreichen unter c/o Schufa Holding AG, Elsenheimerstraße 61, 80687 München

E-Mail: vertrauensmann@SCHUFA.de