Seit dem 1. Januar ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Doch erst zum neuen Kalenderjahr 2010 werden die meisten Änderungen für Vermieter und Verwalter bei der Abrechnung der Betriebskosten relevant.

So wird unter anderem bei vielen älteren Gebäuden zwingend ein Verteilungsschlüssel eingeführt. Ferner werden veraltete Messgeräte aus dem Verkehr gezogen. Außerdem können künftig Eichkosten sowie die Kosten für eine Verbrauchsanalyse auf den Mieter umgelegt werden. Ab 2014 muss zudem der Wärmeverbrauch durch Wärmezähler ermittelt werden. Neuerungen erläutern Experten des Fachverlags Haufe in Interviews unter www.haufe.de/immobilien .