Eigenleistungen können bei der Finanzierung als Eigenkapitalanteil angerechnet werden. Doch man sollte man den eigenen Einsatz gut planen.

Wer selber auf seiner Baustelle aktiv wird, kann viel Geld sparen. Außerdem können Eigenleistungen bei der Finanzierung als Eigenkapitalanteil angerechnet werden. Doch bevor man loslegt, sollte man den eigenen Einsatz gut planen. "Prinzipiell kann man heute in jeder Bauphase Eigenleistungen einbringen", sagt Gerd Maubach vom Verband Europäischer Selbstbau e. V. (VES). Die Industrie biete eine Vielzahl selbstbaufreundlicher Materialien. Die größten Einsparungen ließen sich im Rohbaubereich erzielen, denn dort sei der Anteil der Lohnkosten am höchsten, so Maubach. Wichtig ist dem Experten dabei die fachgerechte Planung und Begleitung durch einen erfahrenen Bauleiter. Einen solchen Service bieten sogenannte Selbstbausystemanbieter. Gemeinsam mit den Fachleuten werde ein Ablaufplan für die Arbeiten erstellt und festgelegt, welche Schritte man sich selber zutraue. Der Bauleiter übernimmt anschließend die Bauaufsicht, leitet an und verantwortet das Bauvorhaben gegenüber den Behörden. "Er kann auch rechtzeitig Fehler erkennen, so etwa ob die Nähte in der Dampffolie alle in Ordnung sind", sagt Maubach. Undichte Dampffolien über der Dämmung seien häufig die Ursache für schimmelige Wände.

Eine Alternative dazu sind im Fertighausbau sogenannte Ausbauhäuser, bei denen der Kunde den Innenausbau selbst durchführen kann. "Die Hülle kommt allerdings komplett vom Anbieter", so Achim Hannott, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau e. V. Der Marktführer für Ausbauhäuser in Deutschland ist die Firma Massa.

Wichtig bei jeder Eigenleistung ist die rechtliche Absicherung. "Bei Eigenleistungen ist immer die Schnittstelle zu anderen Gewerken das Problem. Sind die Zeitpläne zu eng, behindert man die Abläufe", sagt Jan Peters, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von der Hamburger Kanzlei Peters, Borowiak & Magnus. Zudem könnten sich Haftungsprobleme ergeben, wenn Schäden am Bauwerk entstünden oder nicht fristgerecht weitergebaut werden könne. Es sei daher besser, Gewerke zu übernehmen, die außerhalb der Terminketten lägen, so etwa Malerarbeiten, den Bau von Carports und Terrassen oder die Gartengestaltung. Dann gebe es keine Störungen.

Der Rechtsanwalt empfiehlt eine genaue Prüfung der Verträge vor Baubeginn. "Leistungen und Zuständigkeiten sollten im Bauvertrag klar geregelt werden", so der Fachanwalt. Verträge, Pläne und Baubeschreibung. Der Aufwand für eine anwaltliche Prüfung läge bei wenigen Stunden, so Peters. Abgerechnet würde in der Regel nach Stundenhonorar.Werden Arbeiten an der Gebäudehülle oder an der Haustechnik in Eigenleistung erbracht, treten auch die Behörden auf den Plan. "Man benötigt einen Standsicherheitsnachweis beziehungsweise sogenannte Fachbauleiterbescheinigungen", erklärt Gerd Maubach vom VES. Die Abnahme von Arbeiten an der Elektro-, Sanitär- oder Heizungsinstallation müsse durch Fachfirmen erfolgen. Das habe den Vorteil, dass auch die Gewährleistung bestehe.

Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist zudem darauf hin, dass sich private Bauherrn selbst versichern müssen. Privatleute, die in eigener Sache auf ihrer Baustelle tätig sind, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Wer die Unterstützung von Bekannten und Freunden für seinen eigenen Bau in Anspruch nimmt, muss das Bauvorhaben bei der Bauberufsgenossenschaft anmelden.

Das Ergebnis der eigenen Bemühungen kann sich in der Regel sehen lassen, meint Experte Maubach: "Meistens arbeiten Selbstbauer deutlich exakter.

www.selbstbauverband.de

www.bdf-ev.de

www.anwaltverein.de

www.massa-haus.de