Ein im Bauvertrag vereinbartes Weisungsrecht kann Käufern schlüsselfertiger Immobilien viel Ärger ersparen. Der angehende Hausbesitzer sichert sich damit das Recht, einmal erkannte Baumängel vom Bauunternehmer sofort beseitigen zu lassen, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Wurde kein Weisungsrecht vereinbart, liege es im Ermessen des Bauunternehmers, wann er den Mangel in Ordnung bringt.