Ist der Mieter eine juristische Person, so begründet die Nutzung von Räumen auch als Wohnung kein Wohnraummietverhältnis. Das hat jetzt das Kammergericht in Berlin (Az. 8U131/08) in Anlehnung an den BGH entschieden und eine Kita in Zehlendorf zur Räumung verurteilt.

Nach dem Wortlaut des Mietvertrags hatten die Parteien nicht nur eine Nutzung durch die Kindertagesstätte vereinbart, sondern auch eine Nutzung als Wohnung. Trotzdem liege ein Wohnraummietverhältnis nicht vor, weil es sich bei dem Mieter um eine juristische Person handele. Eine solche könne schon begrifflich nicht zu eigenen Wohnzwecken mieten. Für die Einordnung des Vertrags sei es rechtlich unerheblich, welches Formular die Parteien verwenden, entscheidend sei vielmehr der vertraglich vereinbarte Zweck.

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