Beliebt bei Familienfesten jeglicher Art sind neuerdings sogenannte Skylaternen, die als “Glücksboten“ den Himmel erobern sollen. Doch was passiert, wenn die brennenden Laternen wieder zu Boden gleiten?

Unter Hinweis auf den nachfolgenden, aktuellen Fall rät die Grundeigentümer-Versicherung zur Vorsicht im Umgang mit diesen unbemannten Flugkörpern: Während einer Konfirmationsfeier wurden zu später Stunde im heimischen Garten Skylaternen entzündet. Diese sind aus Papier und steigen, wenn sich der Bennstoff erhitzt, wie ein kleiner Heißluftballon empor. Zunächst taten sie dies auch hier, doch dann verfing sich ein Lampion in einem Baum des Nachbarn, wodurch dieser in Brand geriet. Der Nachbar verlangte Schadenersatz. Dazu Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung: "Grundsätzlich haftet jeder per Gesetz für Schäden, die schuldhaft Dritten gegenüber verursacht werden, unerheblich von der Höhe des Schadens." Deshalb sollte generell eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Im vorliegenden Fall war dies nicht der Fall. Allerdings seien derartige Risiken vom geläufigen Privathaftpflichtversicherungsvertrag ohne eine explizite Bestätigung des Versicherers auch in der Regel ausgeschlossen. So kam es, dass der Verursacher selbst für den Schaden aufkommen musste. "Ich rate aufgrund des unkalkulierbaren Risikos und des fraglichen Versicherungsschutzes vom Steigenlassen der Skylaternen unbedingt ab", sagt Hackbarth. Laut Herstellerangaben sollten die Laternen ohnehin nur bei Windstille und nicht in der Nähe von einer dichten Bebauung oder eines Flughafens genutzt werden. Ratsam sei die vorherige Nachfrage bei den zuständigen Ordnungsbehörden.