Seit Mai können EU-Bürger Wohnimmobilien in Ungarn wie Inländer erwerben. Der bis vor Kurzem geltende Genehmigungsvorbehalt ist mitsamt anderen Sonderregelungen entfallen. Darauf weist Attila Kovács, Ansprechpartner für ungarisches Recht im internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI), hin.