Fachleute fordern, dass die energetische Gebäudesanierung steuerlich besser gefördert werden sollte. So auch auf der Messe Expansion in Hamburg.

An technischen Lösungen und vielfältigen Förderprogrammen fehle es nicht, sagte der Rechtsanwalt und Steuerberater Matthias Roche, Partner bei Ernst & Young: "Aber leider gibt die Politik keine nennenswerten steuerlichen Anreize, obwohl sie sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesteckt hat." Sein Rat: Man sollte den "Flickenteppich" der Förderprogramme vereinheitlichen und im Gegenzug energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich fördern.

Bislang könnten Eigentümer, deren Immobilie dem eigenen Gewerbebetrieb diene oder vermietet sei, bei Sanierungen nur unzureichend Maßnahmen steuerlich geltend zu machen. Hinzu komme, dass die Frage, wann bei einer Sanierung von Erhaltungsaufwendungen oder nachträglichen Herstellungskosten auszugehen sei, steuerrechtlich strittig sei. Ein Erhaltungsaufwand diene dazu, die Immobilie in einem nutzungsfähigen Zustand zu halten. Nachträgliche Herstellungskosten lägen vor, wenn die Immobilie in einen besseren Zustand versetzt werde, sei es durch Aufstockungen oder den Einbau eines Fahrstuhls. "Nach Steuerrecht ist die Abgrenzung, gerade bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, problematisch", kritisiert Roche. Es komme darauf an, welche Maßnahmen getätigt würden und in welchem Zusammenhang sie stünden. Nicht zuletzt entscheide der Finanzbeamte darüber, wie die Maßnahme eingeordnet werde. Definiert er sie als Erhaltungsaufwendung, sind Kosten sofort abzugsfähig. Nachträgliche Herstellungskosten sind dagegen nicht unmittelbar abzugsfähig, sondern müssen degressiv geltend gemacht werden.