Asbestfasern können Krebs auslösen. Das ist seit etwa 30 Jahren bekannt. Deshalb wird der in den Nachkriegsjahren weit verbreitete Baustoff Asbest heute nicht mehr verwendet.

"Allerdings ist das Material noch in vielen Altbauten versteckt", sagt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Spätestens bei größeren Instandhaltungsarbeiten kommt das Problem wieder ans Tageslicht und muss dann fachgerecht gelöst werden."

Bis in die 1980er-Jahre hinein wurde Asbest verbaut, in Fassaden, Dächern, Dämmstoffen und Klebern. Bis 1991 durfte es noch in Form von Asbestzementprodukten eingebaut werden. "Also auch relativ neue Häuser können betroffen sein", sagt Penningh, der zugleich Bausachverständiger und Architekt ist.

Der Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen sei kein Job für den Heimwerker. Im Gegenteil: Der Bauherr sei verpflichtet, Spezialfirmen damit zu beauftragen. Dies gelte auch für die Entsorgung des Baustoffs.

Eigentümer, die ihr Haus verkaufen wollten und den begründeten Verdacht hegten, in der Immobilie könnten gesundheitsgefährdende Stoffe verbaut worden sein, müssten dies dem Kaufinteressenten mitteilen - und zwar ungefragt. Penningh verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieses hatte einen Verkäufer verurteilt, die Sanierung seines bereits verkauften Hauses (Baujahr 1980) zu zahlen (Az.: V ZR 30/08).

Die gute Nachricht trotz aller Problematik: Wer die Asbestfassade durch eine unbedenkliche Verkleidung ersetzt, der kann diese Maßnahme unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuer geltend machen. Voraussetzung ist allerdings ein amtliches Gutachten, das die Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch die Asbestverkleidung feststellt. (HA)