Die Einhaltung von Brandschutzvorschriften gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Der sich darauf beziehende Anspruch ist grundsätzlich "unverjährbar", wie der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 177/11) entschied.
(HA)
Die Einhaltung von Brandschutzvorschriften gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Der sich darauf beziehende Anspruch ist grundsätzlich "unverjährbar", wie der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 177/11) entschied.
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