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I n unserer WEG wurden ohne Ankündigung neue Briefkästen auf die alten Kästen montiert. Der Hausmeister gibt an, die Post in die neuen Briefkästen eingeworfen zu haben. Ich habe unsere Verwaltung aufgefordert, mir Zugriff auf meinen alten zu ermöglichen, aber keine Reaktion erhalten. Muss ich dieses Verhalten hinnehmen?

Die Herangehensweise der Verwaltung ist rechtlich korrekt, wenn die Eigentümergemeinschaft die Auswechselung der Briefkästen beschlossen hatte. Die Aussage des Hausmeisters, er habe die Post in die neuen Kästen getan, ist rechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden. Anders wäre es, wenn seine bisherige Tätigkeit zu Beanstandungen geführt hat.

Unsere WEG verfügt über zwei Wohnblöcke mit je einem Waschkeller, die etwa acht Eigentümer nutzen. Einige Eigentümer wollen die Maschinen nicht mehr ersetzen, falls sie kaputtgehen, und monieren die Kostenverteilung. Kann ein Mehrheitsbeschluss zur Stilllegung der Einrichtungen führen? Können die Kosten von den tatsächlichen Nutzern getragen werden, die dann das alleinige Recht zur Nutzung haben?

Gemeinschaftliche Einrichtungen gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum. Daraus folgt, dass diese Einrichtungen nur mit einem einstimmigen Beschluss abgeschafft werden können. Soweit es um die Kosten geht, kann eine andere Kostenverteilung beschlossen werden, zum Beispiel per Münzzähler.

Experte: Heinrich Stüven ( www.grundeigentuemerverband.de )

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