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Ich bin Mieterin und würde im Innenhof unseres Hauses auf einer bislang lieblos gestalteten Rasenfläche gern ein paar Kräuter pflanzen. Darf ich das? Wir haben einen Hauswart, doch den treffe ich nie an, um die Frage zu klären.

Das hängt von dem Inhalt Ihres Mietvertrages ab. Sollte der Innenhof nicht zur gemeinschaftlichen oder alleinigen Nutzung mit vermietet sein, ist eine Bepflanzung durch Sie als Mieterin unzulässig - jedenfalls ohne Erlaubnis Ihres Vermieters.

Wir haben eine Wohnung in einem Objekt gekauft, das aus zwei Häusern mit jeweils vier Einheiten besteht. Aus einer Abrechnung ersehen wir jetzt, dass die Reparaturkosten von den beiden Häusern separat gehandhabt werden. Müssten nicht bei einer Eigentümergemeinschaft die Kosten addiert und auf alle Eigentümer verteilt werden? Sollte dies nicht gewünscht sein, müsste dies dann nicht alle Kostenarten betreffen?

Der Verteilungsschlüssel im Hinblick auf Instandsetzungs- und andere Kosten müsste sich aus Ihrer Teilungserklärung ergeben. Sofern dort nichts anderes geregelt ist, gilt, dass sämt-liche Kosten auf alle Eigentümer umzulegen sind. Kosten einzelner Instandhaltungsmaßnahmen können per Beschluss auch auf diejenigen Eigentümer umgelegt werden, die von der Maßnahme am meisten profitieren. Wo dieser fehlt oder eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung, sind die Kosten auf alle Eigentümer umzulegen.

Experte: Carl Christian Voscherau ( www.breiholdt-voscherau.de )

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