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In unserer Wohnanlage werden die Dächer gedämmt, vorzugsweise mit Styropor, dessen Verarbeitung jedoch mit einer erheblichen Beeinträchtigung verbunden ist. Denn die kleinen weißen Kügelchen dringen sogar durch geöffnete Fenster und erweisen sich als echte Plage. Wir empfinden dies als unzumutbar und befürchten auch eine Gesundheitsgefährdung. Gibt es keine Verordnungen, auf die wir uns berufen können?

Ich kann Ihnen nur beipflichten. Es ist eine Plage mit den kleinen Styroporkügelchen. Natürlich gibt es gesetzliche Vorschriften und Verordnungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen, so etwa das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften, die sich allerdings in erster Linie mit Gefährdungen durch chemische Verbindungen am Arbeitsplatz befassen, und das Abfallgesetz des Bundes und der Länder. Nur: Styropor gehört nicht zu den Stoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung, deren unsachgemäße Verwendung zur Verhängung von Bußgeldern führt. Fest steht indes, dass Abfall, mithin auch Styroporreste, nach Maßgabe des Abfallgesetzes des Bundes (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und der Länder fachgerecht entsorgt werden muss und nicht in der Gegend herumfliegen darf. Insofern wird der mit der Dacheindeckung beauftragte Handwerksbetrieb durchaus in die Verantwortung genommen werden können. Sie sollten in jedem Fall -- über Ihren Hausverwalter - Einfluss auf die Art und Weise des Umgangs mit dem Styropor nehmen.

Experte: Rechtsanwalt Ingo Lill ( www.lill-law.de )

Antwort auf die Frage "störender Mitbewohner" unter www.abendblatt.de/leserfragen

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