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In unserem Wohngebiet wird viel mit Holz und Kohle geheizt. Oftmals ist es nicht möglich, Fenster zu öffnen. Gibt es Regelungen für den zeitlichen und technischen Betrieb dieser Feuerstätten?

Es gibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz, wonach schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden müssen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Unvermeidbare Einwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Und die Kleinfeuerungsanlagenverordnung sagt klar, dass Kamine nur "gelegentlich" (nicht mehr als zehn Tage/Monat) betrieben werden dürfen neben der vorhandenen Hausheizung. Holz darf dabei eine maximale Restfeuchte von 25 Prozent aufweisen. Sie können ein Einschreiten der Immissionsschutzbehörde beantragen oder Nachbarn zur Unterlassung auffordern.

Wie wird der Einbau eines Fahrstuhles in ein Zinshaus steuerlich bewertet: Kann ich die Kosten sofort absetzen oder verteilt auf mehrere Jahre?

Sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand kommt in Betracht, wenn vorhandene Anlagen erneuert werden. Bei einem nachträglichen Einbau eines Aufzugs, entstehen nachträgliche Herstellungskosten. Diese werden nicht separat abgeschrieben. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Fahrstühle der Absetzung für Abnutzung des Gebäudes unterliegen (Az. GrS 5/71). Die Dauer der Abschreibung richtet sich also nach der für die Abschreibung des Gebäudes maßgeblichen gesetzlichen Regelung.

Experten: Gero Tuttlewski und Markus Wiegmann Fachanwalte in der Kanzlei Klemm & Partner

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