Zinsen, die während der Bauphase einer Immobilie anfallen, können unter Umständen als Herstellungskosten anerkannt werden. Auf diese Entscheidung des Finanzgerichts München (Az. 11 K 2686/10) weist die Wüstenrot Bausparkasse hin. Im konkreten Fall hatte sich der Bauherr entschieden, die Immobilie nicht zu verkaufen, sondern zu vermieten. Er machte daraufhin geltend, dass die Zinsen während der Bauzeit Herstellungskosten seien.