Gesetzliche Vorschriften sehen auch eine Bedenkzeit vor Vertragsabschluss vor

Bauträger werben gern mit einem Schlüsselfertigpreis, der alle Leistungen abdeckt - vom Aushub bis zur Gartengestaltung. Sie kaufen das Grundstück, verhandeln mit Behörden und beauftragen Architekten sowie Handwerker. "Das alles kann den Bau günstiger und vor allem stressfreier machen. Allerdings handeln viele Käufer überstürzt und wundern sich, wenn das Ergebnis von ihren Vorstellungen abweicht", sagt Michael Balek, Chefentwickler bei Euro Grundinvest. Das Unternehmen plant, bewertet und vermarktet Immobilien weltweit. In vielen Fällen gefährdeten dann hohe Nachforderungen des Bauträgers die Finanzplanung des Bauherren. Käufer sollten daher auf die Einhaltung der 14-tägigen Bedenkzeit achten und auf die Mak-ler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie schreibt vor, dass der Kaufpreis in Raten nach Baufortschritt gezahlt wird. "Auf keinen Fall sollte man sich auf Modalitäten einlassen, die davon abweichen", rät Schneider. Schließlich sei die korrekte Vertragsgestaltung auch ein Ausschlusskriterium. "Wer mit fadenscheinigen Argumenten die Schutzvorschriften umgehen will, ist für weitere Probleme gut." Durch Paragraf 632a des BGB erhielten Käufer zusätzlich die Möglichkeit, einen Betrag des Preises zurückzuhalten, um die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel sicherzustellen. Im Weiteren sei es wichtig, dass Käufer genügend Zeit erhielten, Fragen vor Vertragsabschluss zu klären. "Spätestens 14 Tage vor dem Notartermin muss der Bauträger dem Kunden Vertragsentwurf, Baubeschreibung und Zahlungsplan zur Verfügung stellen. Schließlich versteht kaum ein Laie die Finessen einer Baubeschreibung."