Mietern in Sozialwohnungen droht die Kündigung, wenn sie die Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem der Mieter die Zahlung der Erhöhung ablehnte und es zur Kündigung kam (VIII ZR 327/11). "Damit haben diese Mieter weniger Rechte als solche in frei finanzierten Wohnungen", kommentiert Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, das Urteil. "Bei frei finanzierten Wohnungen bestimmt das Gesetz, dass Mieter nur dann fristlos gekündigt werden können, wenn sie rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete verurteilt worden sind. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, Mietern in Sozialwohnungen weniger Rechte zu geben als Mietern in frei finanzierten Wohnungen."