Der Fiskus ahndet Schwarzarbeit mit hohen Nachzahlungen und Bußgeldern. Bei Handwerksarbeiten entfällt zudem die Haftung

Das Angebot klingt verlockend: Die Putzfrau kann ihren Lohn komplett in die eigene Tasche stecken, ihr Auftraggeber spart die Sozialversicherung. Ein Handwerker, der einen Auftrag ohne Rechnung ausführt, muss keine Steuern zahlen, der Auftraggeber ebenfalls nicht. Doch Schwarzarbeit birgt Risiken, auch im Privathaushalt.

Die grundsätzliche Frage: Wird eine Tätigkeit als Gefälligkeit geleistet oder arbeitet jemand weisungsgebunden? Wenn der Babysitter regelmäßig kommt und Geld erhält, sollte er angemeldet werden, rät Martin Schafhausen, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV). "Andernfalls ist das rechtlich nicht in Ordnung."

Auftraggeber könnten im Zweifel große Probleme bekommen, etwa bei einem Unfall. Wenn die Putzfrau von der Leiter fällt und sich das Bein bricht, ist sie zwar über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, erklärt Michael Quabach von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Die Kosten kann sich die gesetzliche Unfallversicherung bei Schwarzarbeit aber vom Auftraggeber zurückholen."

Außerdem werde die Versicherung die ausgefallenen Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen, sobald die Schwarzarbeit auffliege. Darüber hinaus werde ein Bußgeld fällig. Anders beim Handwerker, der als Selbstständiger für seine Unfallkosten zuständig ist, erklärt Schafhausen.

Auch mit der Versicherung kann es Schwierigkeiten geben. Mache die Hilfe im Haushalt etwas kaputt, springe deren private Haftpflicht nicht automatisch ein, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Putzfrau ist außerdem nicht verpflichtet, einen Schaden zu bezahlen. "Wenn sie Arbeitnehmerin ist, haftet sie normalerweise nicht", sagt Rechtsanwalt Schafhausen. Als Arbeitnehmerin gelte sie, wenn sie regelmäßig zu vereinbarten Zeiten im Haus arbeite, Anweisungen von ihrem Auftraggeber erhalte und die Putzmittel gestellt bekomme - egal, ob als Schwarzarbeiterin oder nicht.

Während es sich bei einer Putzfrau meist nur um zerbrochene Teile handelt, kann ein Handwerker schon größere Schäden anrichten. Die muss er normalerweise auf eigene Rechnung beheben. Er hat dem Auftraggeber gegenüber eine sogenannte Gewährleistungspflicht, die dieser im Zweifel einklagen kann. Allerdings werde ein Gericht das Finanzamt einschalten, wenn es Schwarzarbeit feststelle.

Werden Babysitter oder Putzfrauen regelmäßig beschäftigt, sollten sie über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Hilfe nicht mehr als 400 Euro pro Monat erhält. Dann zahlen Arbeitgeber niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung. Die Unfallversicherung ist darin enthalten.

www.minijob-zentrale.de