Ein neuer Ratgeber informiert über aktuelle Rechtsprechung und nennt die häufigsten Fehler

Spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode muss der Vermieter über Betriebskosten abgerechnet haben. Verpasst er diese Frist, muss der Mieter nichts nachzahlen. Nur eines von vielen Urteilen, auf das der deutsche Mieterbund in dem neuen Ratgeber "Mietnebenkosten" hinweist, den er unter anderem mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herausgegeben hat. Hintergrund: Die Mietnebenkosten sind nach wie vor Rechtsberatungsthema Nummer eins in den 320 örtlichen Beratungsstellen des DMB. Rund 38 Prozent aller Beratungen drehen sich um Nebenkosten, Heizkosten und die Betriebskostenabrechnungen. Dabei zeige sich, jede zweite Abrechnung sei falsch, unvollständig oder nicht nachvollziehbar, so der DMB.

Im Buch werden typische Fehler aufgelistet und Musterabrechnungen gezeigt, die Mietern helfen sollen, den Durchblick zu bewahren. Darüber hinaus wird auf aktuelle Entscheidungen der Gerichte, insbesondere Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs, verwiesen. So beispielsweise auf jenes Urteil des BGH zur zwölfmonatigen Abrechnungsfrist, die der Vermieter schon dadurch einhält, wenn er dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zuschickt. Ob die Abrechnung inhaltlich richtig ist, sei nicht entscheidend, so der BGH (VIII ZR 115/04). Auch reiche es aus, wenn die Betriebskostenabrechnung an einen von zwei Ehepartnern adressiert sei und von diesem die Nachzahlung gefordert werde (BGH VIII ZR 263/09).

Dem Vermieter ist es ferner erlaubt, die Betriebskostenabrechnung nachzubessern, beispielsweise, wenn Kosten abgerechnet wurden, die auf den Mieter nicht abgewälzt werden dürfen (BGH VIII ZR 240/10). Sperrmüllkosten darf der Vermieter jedoch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen, da es sich um Kosten der Müllbeseitigung handelt (BGH VIII ZR 137/09).

Der Ratgeber "Mietnebenkosten" kostet 11,90 Euro und ist bei allen DMB-Mietervereinen und den Verbraucherzentralen erhältlich. Er kann auch direkt bestellt werden per E-Mail an info@mieterbund.de oder unter Telefon: 030/223 23-0.