Geplante Neuregelungen in Mietrechtsnovelle führen zu Streit

Zwei Kröten müssten Mieter schlucken, wenn der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts so umgesetzt werden sollte. Aussetzung des Rechts auf Mietminderung bei energetischen Modernisierungen für drei Monate. Und Wegfall des Härtegrundes für Mieter, falls sie nach einer solchen Maßnahme die Miete nicht mehr zahlen können. Während der Deutsche Mieterbund (DMB) von einer Aufkündigung des "energiepolitischen Konsenses" spricht, werten die Immobilienverbände die geplanten Änderungen als "sozial ausgewogen".

"Die Verbesserung der Position des Vermieters erfolgt mit Augenmaß und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen der Mieter", sagt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung erforderten solche Anpassungen im Mietrecht. Beifall findet die Novelle auch bei Andreas Mattner, Vorsitzender des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). "Ganz wichtig ist uns die Frage der Durchführung der Maßnahmen. Hier geht das geplante Mietrecht einen neuen Weg." Während der Modernisierung soll der Mieter künftig die Arbeiten gemäß dem ausgeweiteten energetischen Modernisierungsbegriff dulden müssen (§ 555 BGB). Dauert die Modernisierung weniger als drei Monate, soll die Minderung der Miete ausgeschlossen werden (§ 536 BGB).

"Wir halten diese Regelung für sozial ausgewogen. Der Mieter profitiert nach der Modernisierung von der Energieeinsparung in der Wohnung, indem er niedrigere Nebenkosten bezahlt. Für den Vermieter werden die Durchführung der Arbeiten und die Kostenkalkulation aber deutlich erleichtert", sagt Walter Rasch, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Positiv bewerten die Verbände auch, dass einzelne Mieter nicht mehr die Gesamtmaßnahme blockieren können. Der Härtefall soll erst bei Modernisierungsumlage berücksichtigt werden. Auch muss der Härtefall erstmals in einer bestimmten Frist geltend gemacht werden (§ 555 d Abs. 3 BGB).

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kommentierte die Pläne scharf: "Eine verstärkte Energieeffizienz bzw. die Ausweitung der energetischen Gebäudesanierung darf nicht allein auf dem Rücken und auf Kosten der Mieter durchgesetzt werden", sagte Lukas Siebenkotten, Direktor des DMB. Die Bundesregierung wolle offensichtlich energetische Modernisierungen um jeden Preis durchsetzen - gleichgültig, wie belastend sie für die Betroffenen seien.

Siebenkotten führte an, dass Modernisierungskosten in Höhe von 20 000 Euro zu einer Mieterhöhung von 183 Euro im Monat führen. "Mieter sollen künftig nicht mehr einwenden können, diese Mieterhöhung sei für sie unbezahlbar. Für sie gilt dann das Motto: Zahlen oder ausziehen."

Mieterbundpräsident Franz-Georg Rips kritisierte zudem, dass Vermieter weiterhin elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen dürfen. "Das heißt für Mieter: Je teurer die Modernisierung, desto höher die Miete." Er schlug vor, die Mieterhöhung von der Effizienz der Modernisierung und dem Grad der Energieeinsparung abhängig zu machen.

Unterdessen wurde bekannt, dass die Förderung der Gebäudesanierung auf jährlich zwei Milliarden Euro aufgestockt werden soll. Dies kündigte Jan Mücke, Staatssekretär im Bundesbauministerium an. Drei Viertel des deutschen Wohnungsbstandes seien Energieverschwender. Mit der Aufstockung der Gelder wolle man einen Beitrag zur Senkung des C02-Ausstoßes und zur Energiewende leisten.